PV-Förderung ab 2012 (31.12.2011)
Die Solarförderung bleibt lt. novelliertem Erneuerbare Energien-Gesetz in Kraft, die Einspeisevergütung sinkt jedoch ab 2012 um 15% auf 24,43 Cent/kWp für Dach- und Fassadenanlagen.Wichtig: Die Eigenverbrauchsregelung ist um zwei Jahre verlängert.
Solaranlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt bis 100 Kilowatt müssen außerdem mit einem technischen Gerät nachgerüstet sein, das die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann.
Betreiber von Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt haben die Möglichkeit die Einspeiseleistung bei 70 Prozent abzuregeln. Ob sich hieraus allerdings die Pflicht ergibt, alle Anlagen nachzurüsten, lässt das EEG offen.
Hier der Link zum Pressebericht des Bundesministeriums und hier die neuen Vergütungssätze und eine gute Übersicht bei EnBauSa.
Die ehrgeizigen Versprechungen lt. Bundeskanzlerin Merkel und 1%-Minister Rösler, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen, geht wohl nur über Geschenke an die grossen Versorger und deren Offshoreanlagen. Der kleine Privatinvestor bekommt weniger Vergütung, die deutsche Solarindustrie wird "gesundgeschrumpft" und Gigawatt-Verbraucher werden befreit!
Unglaublich, dass dies möglich wurde - die Lobbyisten haben wieder mal ganze Arbeit geleistet!
Hoffen wir, dass Merkle, Rössler un dalle die daran beteiligt waren - oder eben dies geduldet haben - von der EU ein´s auf dei Finger bekommen.....
Hier einige Infos aus einem Bericht des Deutschlandfunks der Hoffnung gibt:
Ab 2012 müssen energieintensive Unternehmen nicht mehr zahlen.
Sehr kurzfristig, in einem "Mitternachtsparagrafen", wie Kritiker bemängeln, können sich Großbetriebe über die Befreiung vom Netznutzungsentgelt für die Stromleitung freuen. Auf den Rest der Gesellschaft kommt dadurch eine höhere Stromrechnung zu.
Sven Stromer ist Handwerksmeister und Chef einer Schreinerei.
Die 20.000 Kilowattstunden Strom, die er im Betrieb jedes Jahr verbraucht, kann er nicht selbst erzeugen. Deshalb ärgert er sich, dass die Stromkosten immer weiter steigen. Noch mehr aber grämt den Handwerker, dass er ab dem 1. Januar 2012 pro Kilowattstunde 0,15 Cent mehr zahlen soll - zugunsten der gut 100 größten Stromverbraucher.
"Und das ist ungerecht, da ja Handwerk die Wirtschaftskraft in dem Land ist, wo noch Menschen mit ihrer Hände Arbeit sprichwörtlich die Werke vollbringen. Und die Leistungsträger werden letztendlich dafür bestraft oder werden zur Kasse gebeten und müssen für die Großen mit bezahlen."
Der Grund: Im Juni diesen Jahres hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP ein Gesetz beschlossen, wonach Unternehmen mit hohem Energieverbrauch wesentlich weniger für die Nutzung des Stromnetzes zahlen müssen als private Haushalte oder kleine Betriebe. Energieintensive Unternehmen, die mindestens 7.000 Stunden im Jahr Strom beziehen und mehr als 10 Gigawatt verbrauchen, zahlen für die Nutzung des Stromnetzes sogar gar nichts mehr. Von der Befreiung begünstigt sind große Aluminium- und Stahlhütten, Papier-, Glas- oder Zementhersteller und auch große Rechenzentren.
Normalerweise begleicht jeder Verbraucher die sogenannten Netznutzungsentgelte mit seiner Stromrechnung. Diese Einnahmen gehen an die Netzbetreiber, die damit die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau der Stromnetze in Deutschland decken und darüber hinaus einen Gewinn einbehalten. Ein gutes Stromnetz hat seinen Preis, das sieht auch Frank Tollert so. Deshalb sollen sich auch die Strom fressenden Industrieunternehmen an den Kosten beteiligen:
"Sie profitieren ja genauso von dem erneuerten Stromnetz, wie die kleinen Betriebe und deswegen fordern wir eben als Handwerk, dass hier eben eine Gleichstellung erfolgt."
Holger Krawinkel ist Spezialist für Energiefragen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er und seine Kollegen laufen Sturm gegen die Verordnung, die Großverbraucher schont. Krawinkel nutzt ein einfaches Bild:
"Es erscheint mir absurd. Wenn Sie das übertragen, dann würde ja praktisch ein LKW, der besonders viel auf der Autobahn fährt, von der LKW-Maut befreit werden."
Die Autobahnen stellt der Bund, sie stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Stromtrassen dagegen sind nicht Eigentum des Staates, sondern gehören gewinnorientierten Unternehmen, etwa der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Da diese ein Monopol auf ihre Stromleitungen haben, muss der Staat die Höhe der Gewinne regulieren und die Unternehmen sehr genau kontrollieren. Nach Meinung der Verbraucherzentralen hat der Gesetzgeber dabei in der Vergangenheit mehrfach Fehler gemacht, was Holger Krawinkel nicht versteht:
"Das führt für alle Beteiligten zu Entgelten, die höher sind, als sie eigentlich sein müssten und da die Industrie immer einen relativ guten Draht zur Politik hat, hat man sich gesagt: Also bevor wir hier mehr bezahlen, lassen wir uns lieber befreien, dann trifft uns das zu mindestens nicht."
Auch die Art und Weise, wie die neue Regelung für stromintensive Unternehmen installiert wurde, sorgt für Ärger. Erstmals war davon in einer Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Metalle die Rede. Die Lobbygruppe, die nach eigenen Angaben 653 Firmen mit über 100.000 Beschäftigten vertritt, hat diese für den Wirtschaftsausschuss des Bundestages verfasst und in die Beratungen über das sogenannte "Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" eingebracht. Dieses Gesetz war Teil eines großen Paketes, das nach der Katastrophe von Fukushima den Atomausstieg in Deutschland regelte.
An eine offene Diskussion im Wirtschaftsausschuss kann sich kein Parlamentarier erinnern. Das muss wohl hinter den Kulissen gelaufen sein, vermuten Oppositionspolitiker. Erst am Abend bevor das Gesetz im Wirtschaftsausschuss beschlossen wurde, tauchte die Idee einer Ausnahmeregelung für Großverbraucher in einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf. Zwei Tage später wurde die Netzentgeltbefreiung dann mit der Stimmenmehrheit der schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedet - gültig mit Beginn des kommenden Jahres. Für Holger Krawinkel ein Beispiel dafür, wie Politik eigentlich nicht gemacht werden sollte:
"Man spricht hier auch von dem sogenannten Mitternachtsparagrafen. Also kurz vor Toresschluss wurde eine Änderung der Politik übergeben. Und die hat das in das Gesetz beziehungsweise die Verordnung mit reingenommen. Das ist natürlich sehr intransparent. "
Das hat vor Jahren bei der sogenannten EEG-Umlage auch schon geklappt, mit der der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert wird. Alle Verbraucher zahlen über ihre Stromrechnung in einen Topf ein, aus dem der Bau neuer Windparks oder Solarkraftwerke bezuschusst wird. Kleine Betriebe und private Haushalte beteiligen sich mit 3,5 Cent pro Kilowattstunde an der Umlage, stromintensive Großbetriebe mit gerade mal 0,05 Cent.
Vorausgesetzt, die EU-Kommission macht ihnen nicht einen Strich durch die Rechnung. Denn die Ausnahmeregelung, die ab Beginn des kommenden Jahres gelten soll, muss in Brüssel Bestand haben. Noch hat sich die zuständige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nicht geäußert. Vergleichbare Befreiungen für Großverbraucher in Österreich und Luxemburg allerdings hat sie als unerlaubte Beihilfe wieder gekippt. Ob die Kommission, die im Eiltempo beschlossenen deutschen Ausnahmen noch rückwirkend außer Kraft setzen kann, darüber streiten Experten. In Deutschland ist die Energiewende seit der atomaren Katastrophe in Japan Konsens zwischen den politischen Parteien - der Konsens umfasst auch die damit verbundenen Kosten. Für Holger Krawinkel von den Verbraucherzentralen hat ein Kampf bereits begonnen: der Kampf darum, wer wie viel für die Energiewende zahlen muss und wer wie viel vom Kuchen abbekommt.
PV-Module erobern die Dächer und bald auch Fassaden